Die Aufnahme in unsere Einrichtungen erfolgt über §§ 53, 54 SGB XII, wenn sich die Bewerberin oder der Bewerber einen Einzug in unsere Einrichtung vorstellen kann und das Probewohnen erfolgreich verläuft.
Gemeinsam mit dem Interessenten binden wir den Kostenträger ein und beantragen die Kostenübernahme.