· Pressemitteilung

DRK Berlin Südwest: „Aus von Asylberatung wird zum Boomerang für alle“

Das DRK Berlin Südwest zeigt sich besorgt über die im Eckwertebeschluss des Bundeskabinetts für den Haushalt 2027 vorgesehene Beendigung der Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB). Auch wenn das parlamentarische Verfahren noch aussteht, wäre ein Wegfall des Angebots ein schwerer Rückschritt für ein funktionierendes und faires Asylsystem.

„Hier eine funktionierende und kosteneffiziente Lösung zu streichen, wird zum Boomerang und trifft am Ende alle“, warnt Holger Höringklee, Geschäftsführer des DRK Berlin Südwest.


Aus Sicht des DRK Berlin Südwest ist der Bedarf an Beratung weiterhin deutlich höher als das bestehende Angebot. Bundesweit betroffen wären rund 220 Beratungsorte. Gerade angesichts weltweiter Krisen steigt der Bedarf weiter.

Einen dieser Standorte betreibt das DRK Berlin Südwest in Steglitz-Zehlendorf. Dort werden täglich die positiven Effekte sichtbar: bessere Vorbereitung von Asylanträgen, vollständigere Unterlagen und strukturiertere Verfahren. Das führt zu schnelleren Entscheidungen, weniger Fehlern und entlastet Behörden sowie Gerichte. Und der Bedarf wächst weiter: In der AVB des DRK Berlin Südwest stieg die Zahl der Beratungen von 509 (2024) auf 599 (2025).

„Wir sehen jeden Tag, wie wichtig eine unabhängige Beratung für die Menschen ist. Sie schafft Orientierung, verhindert unnötige Verfahren und stärkt das Vertrauen in staatliche Entscheidungen. An diesem Bedarf hat sich nichts geändert – aber ohne auskömmliche Finanzierung können wir dieses Angebot nicht aufrechterhalten“, 


so Holger Höringklee. Zudem werden besondere Schutzbedarfe durch einen vertraulichen und individuellen Rahmen früh erkannt und gemeldet – allein im Jahr 2024 in rund 4.200 Fällen (ca. 6 % der Beratungen). Gleichzeitig werden aussichtslose Anträge seltener gestellt, was zusätzliche Ressourcen spart.

Die drohende Einstellung der Finanzierung führt bereits jetzt zu Verunsicherung bei Ratsuchenden in der Beratungsstelle des DRK in Steglitz-Zehlendorf. Konkrete Beispiele zeigen die Folgen:

  • Sajid hat einen Asylantrag gestellt und in wenigen Wochen seine Anhörung. Ohne Asylverfahrensberatung erhält er keine ausführliche Anhörungsvorbereitung. In der Anhörung erwähnt er seine Homosexualität nicht, weil er nicht weiß, dass es sich dabei um einen Fluchtgrund handelt. Sein Asylantrag wird abgelehnt, obwohl er eigentlich Anspruch auf Schutz hätte.
  • Amina, eine alleinerziehende Mutter mit traumatischen Erfahrungen, erkennt ohne Beratung nicht, dass sie als besonders schutzbedürftig gilt. Da die AVB normalerweise den Schutzbedarf an das BAMF gemeldet hätte, bleibt ohne diese Beratung wichtige Unterstützung und schnelle Hilfe aus.
  • Hamid hat aufgrund eines akuten Krankenhausaufenthalts seine Klagefrist verpasst. Er fragt sich, da es nicht seine Schuld war, ob er noch rechtliche Möglichkeiten hat. Ohne Rechtsberatung verpasst er die Frist, in der ein rechtliches Vorgehen noch möglich gewesen wäre und möglicherweise zu einem sicheren Aufenthalt in Deutschland geführt hätte.

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt einer großen Zahl an Fällen, die deutlich machen: Ohne AVB steigen Unsicherheit, Fehlentscheidungen und Belastungen für alle Beteiligten.

Das DRK Berlin Südwest fordert daher:

Eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung. Nur so können qualifizierte Fachkräfte gehalten, die Qualität der Beratung gesichert und stabile Strukturen aufgebaut werden. Dies stärkt nicht nur die Betroffenen, sondern macht das gesamte Asylsystem effizienter, gerechter und verlässlicher.

Das DRK Berlin Südwest appelliert an die politisch Verantwortlichen, die Entscheidung im weiteren Haushaltsverfahren zu überdenken und die wichtige Arbeit der AVB dauerhaft zu sichern.

Für Rückfragen und Interviews kontaktieren Sie bitte 
Stephan Jung 
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